Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheibstoß

Scheibstoß

, m.

Zusammenstoßen von Salz zu Scheiben (I) zum Zweck der Verpackung
  • daß die siedhern und die seutter den scheibstoß gleich miteinander haben sullen
    1452 Lori,BairBergr. 37
  • [Übschr.:] ordnung..., wie es mit dem scheibstoß soll gehallten werden
    1509 Lori,BairBergr. 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):