Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidabend
Artikel davor:
Scheibenmacher
(Scheibenrecht)
Scheibsalz
Scheibenschießen
Scheibenschlagen
Scheibenschütze
Scheibstatt
Scheibstoß
scheibweise
Scheid
Scheidabend
, m.
Schlussfeier der winterlichen Spinnarbeit; als (unsittliche) Zusammenkunft von Mägden und Knechten verboten
zu
scheiden (V)
- seind auch alle spinnstuben, scheidabent, ... und andere dergleichen leichtfertige versammlungen verboten1574/75 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 355Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dieweil auch dergleichen leichtfertigkeit und unzucht sich mehrmals in den rockenstuben und bei den scheidabend ... zutragen ... sollen dieselbige bei ernstlicher strafe genzlich abgeschafft sein1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 443Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg