Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidabend

Scheidabend

, m.

Schlussfeier der winterlichen Spinnarbeit; als (unsittliche) Zusammenkunft von Mägden und Knechten verboten
  • seind auch alle spinnstuben, scheidabent, ... und andere dergleichen leichtfertige versammlungen verboten
    1574/75 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 355
  • dieweil auch dergleichen leichtfertigkeit und unzucht sich mehrmals in den rockenstuben und bei den scheidabend ... zutragen ... sollen dieselbige bei ernstlicher strafe genzlich abgeschafft sein
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 443
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