Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidemeister
Artikel davor:
Scheidekaule
scheidelich
(Scheidemachen)
Scheidenmacher
Scheidmann
Scheidmark
Scheidemauer
Scheidmehl
Scheidmeier
Scheidmeieramt
Scheidemeister
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Schlichter von Grenz- und Feldstreitigkeiten; Vorsteher eines Feldgerichts (I)
vgl.
Gescheid (VI)
- [gescheidts-ordnung:] es solle auch der scheidmeister jährlichen ... verkünden lassen, daß welcher des gescheidts mangelbahr ... sich anmelden [solle] ..., daß er ihme das feldrecht halte18. Jh. BaselRQ. II 399 Anm. 762Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
in Salzwerken: Schlichter von Streitigkeiten zwischen Salinenangehörigen
- darmit nun bey den pfingst-bier trincken der gewuͤrckte friede nicht gebrochen ... werdt, seynd die scheide-meister zu auffsehern verordnet, daß sie solchen steuren und die ubertreter den vorstehern anzeigen1670 Hondorff,HalleSalzw. 93Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- um alles [beim Pfingstbier] in friede zu erhalten, muͤssen die scheidemeister aufsicht haben, und die uebertreter den vorstehern anzeigen1773 Dreyhaupt,Saalkreis2 II 514
- scheidemeister: ... derjenige, welcher die thalleute, wenn sie bey ihren ergetzlichkeiten in streit gerathen, verträget, und ihren streit auf der stelle entscheidet1798 Adelung2 III 1396Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
Kontrolleur der Qualität von Münzen und Edelmetallen, Wardein; Vorsteher einer Scheiderei
vgl.
Scheidemünze
- indem der wardein, [obgleich er nur] ... das aus der scheiderei abfallende silber ... emploiren solle, dahier hin und wieder das geringhaltige silber mir zum schaden aufkauft, mithin sich vielmehr um einen rechten münzlivranten als um einen scheidmeister abzugeben bemühet1733 Stern,JudSüß 197