Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidezeichen

Scheidezeichen

, n.

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I Grenzzeichen, Grenzmarkierung
  • wa aber die laechen oder scheidtzeichen stehind, wissen sie dieser zeit nyt, vnd wuellen sich mit fleiss so viell moeglich dairnach erkunden
    1539 Isenburg/GrW. I 836
  • dass die scheiden und gräntzen ... von niemand verrücket, noch von jemand gräntz- und mahlstein oder andere scheide-zeichen ohne des nachbarn ... bewilligung verändert oder gesetzet werden
    1658 Mevius,MecklLREntw. 723
II Totenglocke
  • hat die frau obervögtin ... bei st. Theobald das scheidzeichen gestiftet
    oJ. ElsWB. II 892