Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidigung
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Scheidegeld
Scheidgeselle
Scheidegraben
Scheidgrenze
Scheidhag
(Scheidehaufe)
Scheidenheit
Scheideherr
Scheidhirte
scheidigen
Scheidigung
, f.
schweiz.
wie Scheidung (IV)
wie Scheidung (IV)
vgl.
Ledigung (II 3)
- die Z. seye nicht im stand einem ehemann beyzuwohnen ... es solle ihme aus diesem grund ..., die scheidigung laut gsatzes wider sie ertheilt seyn1731 Münch,BernEheR. 100
- wenn nur eine ehepartey, es sey wegen boͤswilliger verlassung ... die scheidigung erhalten wuͤrde, so soll dieselbe auch nur einen scheidbrief zu bezahlen haben1780 BernStR. VI 2 S. 782 Anm. 7Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wer ... nach wirklich vollzogener ehe die ehe brechen wuͤrde, und also durch das mittel des ehebruchs die scheidigung suchte, ... oder eine andere person durch geld ... anwiese, seine ehegattin zu beschlafen, alles in der absicht, die scheidigung dadurch zu erhalten, ... der soll ... mit mehrerer strafe beleget werden1787 BernStR. VI 2 S. 809Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"