Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheidmark

Scheidmark

, f.

Grenzstein, -markierung zwischen zwei Grundstücken
bdv.: Hauptmarke
  • wan jemandts einiches erbguts halben einen anderen zu marcken begert, ... gebürt innen von einer scheidtmark und von einer hauptmarcken zwey batzen
    1597 LuxembW.(Majerus) III 262
  • weilen sie aber ein marchen inmitten seines achers gefunden, so habend sie vermeint, es gehöre dieselbe zum wald. seie aber nichts anders als ein scheidmarch von seinen zweien huben, die er besitze
    1730 Hotz,Zürich II Sp. 14
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