Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbestallung
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Scheinbekenntnis
Scheinbestallung
, f.
schriftlich erteilte Berechtigung, schriftliches Privileg
- [Verkaufsverbot] bei verlierung seiner scheinbestallung1589 MittSteierm. 27 (1879) 162
- D. soll revers einschicken, dann soll ihm eine scheinbestallung geben werden1643 ProtBrandenbGehR. II 275Faksimile - in Google Books