Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbote

I (schriftlich) Bevollmächtigter, Mandatar; auch: Beobachter
II Vertreter einer Prozesspartei vor Gericht, auch: des (zum Erscheinen verpflichteten) Hintersassen (I) beim Bannteiding (I); insb. mit der Aufgabe, die Berechtigung zur Abwesenheit des Vertretenen zu bestätigen
III Bote, Gesandter, auch des Gerichts
IV Verwalter (eines Guts)