Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbotschaft

Scheinbotschaft

, f.

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ausgewiesener Bote, Gesandter
  • wiewohl mir solche schrift durch euerer herrlichkeit scheinbottschaft allher gen R. zugekommen
    1495 BairLT. XI 477
unter Ausschluss der Schreibform(en):