Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinbrief
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scheinbarlich
Scheinbarlichkeit
Scheinbartat
Scheinsbegehrung
Scheinbehelf
Scheinbekenntnis
Scheinbestallung
Scheinbote
Scheinbotschaft
Scheinbotung
Scheinbrief
, m.
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I
Urkunde, schriftl. Beweis, insb. für ein berechtigtes Nichterscheinen vor Gericht
bdv.:
Schein (II)
vgl.
Scheinbote (II)
- wo einer in abwesen zu vngebottenen dingen verwiesen würde, ... brecht [er später] glaublichen scheinbrieff vnd siegel, daß er solchen rechtlichen handlung keine wissenschafft gehabt hette, soll solcher weisthumb ... vncräfftig sein1489 Scriba,Frankenstein 54
- das im des kein glaublich schinbriefe, instrument oder collationiert copie, denen glouben zu geben, worden sey1491 Schöpflin,AlsDipl. II 432Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
II
schriftl. Herkunftszeugnis, Passport
bdv.:
Schein (II 3)
- der abgewichen zu H. ... halb, so noch nit scheinbrieff haben, ... das ich die one gemainer pundtz stend sonder bevelch nit ... ynkomen laß1525 HeilbronnUB. IV 181
III
Begleitschreiben für einen Scheinboten (I, III)
- das siehet man aus hertzog Ludwigs ... abgeordneter fuͤrbringen in dem koͤnigl. cammer-gericht, ... welches er auch zum theil in einen oͤffentlichen schein-brief gebracht1608 Lünig,CJFeud. I 167Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)