Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schein'erteilung
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Schein'erteilung
, f.
Ausfertigung und Aushändigung einer Bescheinigung
- [leybding für predicanten weiber:] söliche ... scheinerteillung eintzig und allein ... unseren ambtlüthen ... zuostahn sölle1638 BernStR. VI 1 S. 661Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"