Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinfestung
Artikel davor:
Scheinbotschaft
Scheinbotung
Scheinbrief
Scheinbürge
Scheinbürgschaft
Scheinchrist
Scheineid
scheinen
scheinend
Schein'erteilung
Scheinfestung
, f.
militärische Anlage, die nicht den Anforderungen einer echten Festung (I) entspricht
- dass Philipsburg zuemahl kein aussgemachte sondern nur ein scheinvestung, das zollhaus in einem sturm eingenommen ... seye1633 MittPfalz 13 (1888) 86