Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheingrund
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scheinend
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Scheingehen
(Scheingelac)
Scheingeld
Scheingelübde
Scheingeschäft
Scheingrund
, m.
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nur scheinbar (IV) bestehende Begründung, Ursache, Rechtfertigung
zu
Schein (IX)
- auch der mehrer theil davor hält, daß sie diesen krieg ohn ursach angefangen, und ob sie gleich einige scheingründe angezogen1657 ProtBrandenbGehR. V 373
- daß man selbiger seits ... den 33sten theil ... bloß aus folgenden scheingruͤnden erzwingen wollen1694 Moser,StaatsR. 31 S. 398Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es sind aber eigentlich diese 5 schein-gruͤnde, worauff gedachte chur-pfaͤlzische consistorialen ... ihre klage fundiren wollen1715 Struve,PfälzKHist. 1306Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so unerheblich nun dieser zweyte gegnerische schein-grund ist1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 38
- wie sie allerley spitzfindige scheingruͤnde finden moͤchten, um ein vermeintes naturrecht zu erzwingen1778 Krünitz,Enzykl. XIII 377
- im fall es jedoch einem ... verbrecher an allen scheingruͤnden, weshalb er sich auf seine unschuld ... berufen koͤnnte, gaͤnzlich ermangelt1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1492
- entkraͤftung aller widrigen scheingruͤnde1793 Pütter,Reichspost 76Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zugleich wird aber auch der oben aufgestellte scheingrund fuͤr die willkuͤrlichen entlassungen hierdurch gaͤnzlich beseitigt1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 306Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel