Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinursache
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, f.
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vorgetäuschte Ursache, Begründung
zu
Schein (IX)
- damit ... sich nit jemant mit schein-ursachen ... für gericht ... absentiern und entschuldigen khönne, so sollen derer ein jeder ... glaubwürdigen schein ... zu schickhen schuldig sein1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 50 § 17
- die von U. hätten ihnen in ihren absagsbriefen zu einer schein-ursache gesetzt, daß sie darum widersagen, weil herzog Sigmund sie vor dem pabst verklagt [habe]1796 Ochs,Basel IV 106