Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinwort

Scheinwort

, n.

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wie Scheinbehelf 
  • waß etwan mehr von solchen scheinwortten fürkommen möchte, dann wür solche hiemit alle sambt und sonders für untüchtig erclären
    1673/97 Lindau/Wüst,Policey I 191