Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinzahlung

Scheinzahlung

, f.

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fingierte, in Wirklichkeit nicht erfolgte Geldleistung, insb. in Bezug auf eine Stipulation
  • de acceptilatione: ... quae est imaginaria solutio ein schein-zahlung 
    1676 Schambogen,Lectiones 683
  • wie die buͤrgschafft vernichtet ... werden koͤnne: ... III. durch eine acceptilation oder schein-zahlung, dann das wort acceptum ferre heisset nichts anders, als bekennen, daß man was bekommen habe, welches doch nicht so ist
    1721 KlugeBeamte IV 565
  • wenn ... schein-zahlungen statt eines wuͤrklichen abtrags geschehen, so wird doch diese nachlassung bloshin durch ein quitung bestaͤrket
    1768 HambGSamml. V 253