Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheinzahlung
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Scheinwechsel
scheinsweise
Scheinwort
Scheinwunde
Scheinzahlung
, f.
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fingierte, in Wirklichkeit nicht erfolgte Geldleistung, insb. in Bezug auf eine Stipulation
zu
Schein (IX)
- de acceptilatione: ... quae est imaginaria solutio ein schein-zahlung1676 Schambogen,Lectiones 683
- wie die buͤrgschafft vernichtet ... werden koͤnne: ... III. durch eine acceptilation oder schein-zahlung, dann das wort acceptum ferre heisset nichts anders, als bekennen, daß man was bekommen habe, welches doch nicht so ist1721 KlugeBeamte IV 565Faksimile - in Google Books
- wenn ... schein-zahlungen statt eines wuͤrklichen abtrags geschehen, so wird doch diese nachlassung bloshin durch ein quitung bestaͤrket1768 HambGSamml. V 253Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)