Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): scheißen

scheißen

, v.

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defäkieren; die Wendung in/auf etwas scheißen als abfällige Äußerung des Missfallens zT. unter Strafe gestellt
  • etlich brieve von den Pommern ... hat ... der konig nit wollen lesen vnd gesagt mit gnedigem urlaub, er scheiss in solch verreterisch brive
    1476 Ungarn/ArchÖG. 7 (1851) 106
  • welcher ... offenlich daß redt und maint er wel scheissen in solchß recht, ... so sol er gepuest werden drei tag und nacht auf dem pauch im stogk
    15. Jh. Steiermark/ÖW. VI 410
  • ich schiss auf miner herren mandat
    um 1530 ZGO.2 67 (1958) 109
unter Ausschluss der Schreibform(en):