Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheißmeiereiamt

Scheißmeiereiamt

, n.

Tätigkeit eines Scheißmeiers 
  • scheißmeiereiambt ... wird nach altem brauch in der stadt Maurßmünster ... auf fastnachtszeit von jüngsten bürgern geübet
    17. Jh. Markrecht/ZGO.2 48 (1935) 35