Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheitabholz

Scheitabholz

, n.

kleinere Holzstücke, die beim Spalten gefällter Bäume abfallen
  • [die Forstmeister sollen] der windwerffen, affterschlaͤgen, scheid-abholtz muͤßig ... stehen [lassen], und dasselbe ... an kein ander ort wenden
    1614 CJVenatorio-Forest. III 139