Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheiterabzählung
Artikel davor:
(Scheitelgraben)
(Scheitelhakelwerk)
(Scheitelsherr)
Scheitelmauer
(Scheitelpfennig)
Scheitelstein
Scheiteltag
(Scheitelwand)
(Scheitelzaun)
scheiten
Scheiterabzählung
, f.
Feststellung der Menge gespaltener Nutzholzstücke
- richter [ist] ... schuldig, ... alle sambstag ... die gehauten scheiter abzehlen; ... in ietzt besagter scheiter abzehlung soll er ... auch ein platz auszaigen, von welchem der fuhrmann die wochen hindurch die gezelten scheiter zur glashitten abführen kann1692 Blau,BöhmGlasm. I 212