Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheiterhaufen
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Scheitelstein
Scheiteltag
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(Scheitelzaun)
scheiten
Scheiterabzählung
Scheiterbeige
Scheiterfuhre
Scheiterfuhrgeld
Scheiterhaufen
, m.
I
zur öffentlichen Verbrennung zum Tode Verurteilter; als Hinrichtungsart insb. bei schwerer Gotteslästerung, Zauberei, Sodomie und als spiegelnde Strafe bei Brandstiftung; meton.: die Strafe des Feuertods (Beleg 1721)
vgl.
Feuerstrafe (I)
- [zwei Wiedertäufer werden] gefängklich angenomen, ... mit strenger frag hart gepeinigt, darnach ... zum brandt verurtlet, ... auff einen scheitterhauffen gezesezt vnd ... verbrennt1519/32 FRAustr. 43 S. 22Faksimile - in Google Books
- das sy [Zauberin] ... aller welt zum exempl auf ein scheutterhauffen gelegt unnd mit dem fewer vom leben zum todt gericht werde1575 SchrMährSchles. 12 (1859) 332
- [malefiz-tax:] von einem scheitterhaufen zu machen: 1 fl. 15 kr.1701 Reyscher,Ges. VI 215Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein ... schuster junge [hat seinem Meister] ..., damit er desto eher aus der lehre kaͤme, das hauß ... angesteckt, und dadurch das gantze staͤdtlein ... in brand gebracht: doch daruͤber eingefangen worden, und ... von meister Haͤmmerlingen ausgelernt bekommen, der ihn aufn scheiter-haufen gesetzt und zu asche verbrannt1721 Knauth,Altenzella IV 47Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [M. wurde] ins gefaͤngnis geworffen, und ... zum scheiterhauffen verurtheilet1721 Struve,PfälzKHist. 162Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den scheiderhauffen auffzurichten nebst der saulen: 1 fl.; ein persohn lebendig zuverbrennen, oder auch vorhero zuverdrosseln und alsdann ... auff den scheiderhauffen zu setzen oder zustellen, für alles: 4 fl.1727 NeuburgKollBl. 86 (1921) 68
- ein christ, der von seinem glaubensbekenntnisse abtritt, oder mit zauberei oder vergiftung sich abgiebt, soll, wenn er dessen uͤberfuͤhret wird, auf einen scheiterhaufen verbrannt werden1802 SammlLivlLR. I 178Faksimile (ca. 71 KB)
II
zur (öffentlichen) Verbrennung von toten Menschen, insb. von zum Tode Verurteilten, die zur Milderung der Strafe zuvor (zT. heimlich) auf andere Weise hingerichtet wurden, sowie von Selbstmördern (Beleg 1769)
- auf fuͤrbitte aber wurde das urtheil gemiltert; er [Gotteslästerer] wurde ... mit dem schwerd gericht, alsdann hat man auf einem scheiderhauffen den coͤrper zu aschen verbrentEnde 16. Jh. Silbermann,Straßb. 168
- man kan in ... faͤllen, wo man einem die straff deß feuers auffsetzen muß, und dabey diebstall mit unterlaufft, einen galgen in den scheitterhauffen auffrichten, den ubelthaͤter hencken und darnach verbrennen lassenNÖLGO. 1656(CAustr.) 48 § 1Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wenn ein mensch mit einem viehe und unvernuͤnfftiger creatur ... unzucht treibet, oder ein andere ... sodomitische suͤnde begehet, der soll enthaͤuptet, und auf dem scheiterhauffen verbrannt werden1683 Lünig,CJMilit. 1347 Art. 98Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der Brandstifterin B. solle] der kopf abgeschlagen, der entseelte cörper dann auf einen scheiterhaufen zu aschen verbrant werden1751 Argovia 54 (1942) 140
- auß gnaden ... mit dem schwerdt ... hingericht, so dann ... kopf und rumpf nebst der von dem nachrichter ertödteten kuh auf einen scheiter-hauffen geschleptt, zu pulfer und aschen verbrandt und die aschen unter den galgen verscharrt1760 Schuhmann,Scharfrichter 234
- des im kerker sich entleibten N. sein toder leichnam solle ... durch den scharffrichter auf einem gemeinen wagen zum scheitterhauffen gefuͤhret, und allda samt dem N. viehe, mit dem er gesuͤndiget, verbrennt, dessen staub, und asche auch in den fluß gestreuet werden1769 CCTher. Beil. p. 52Faksimile - in Google Books
- T. mit dem schwerdt ... hingericht, ... so dann kopf hand und körper auf den scheitter hauffen zu staub und asschen verbrenet und den aschen hernach ... in das Salzachwasser strähen miessen, diser arme sünder hatte auf den scheitter hauffen an der saullen erdrosslet werden sollen, ist ihn aber ... gemildert worden1774 SalzbScharfriTb. 67
- dass dem scharfrichter insgeheim anbefohlen werde, vor ansteckung des scheiterhaufens die delinquentin unvermerkt erwürgen zu lassen1783 v.Tscharner,TodesstrBern 16
III
zur Büchervernichtung
- in einem jeden staat hätte ein solches buch zum scheiterhaufen wandern muͤssen1769 Cramer,Neb. 90 S. 33