Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): scheitern
Artikel davor:
Scheitelstein
Scheiteltag
(Scheitelwand)
(Scheitelzaun)
scheiten
Scheiterabzählung
Scheiterbeige
Scheiterfuhre
Scheiterfuhrgeld
Scheiterhaufen
scheitern
, v.
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I
wie scheiten
- wer aber je gescheitert clafterholz auf den floͤßen bringen und herabfuͤhren will, der soll das erstlich mit zugeben ... ihrer forster ... abschlagen und [soll] allein ausgedort oder ungeschlacht holz ... zu anlegen gescheitert werden1788 KurpfSamml. IV 541Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
in Trümmer gehen, zerschellen
vgl.
Scheit (I 4)
- begeb es sich das iemant in angezaigtem urfahr auflag oder scheiteret dazu soll niemant zillen leichen dann der förg oder mit desselben bewilligung1539 NÖsterr./ÖW. IX 557Faksimile (ca. 46 KB)
- da ein burghauser-scheibfart scheitteret, so ist der fertiger ... beruͤhrte schiffmuth und fuͤr das vertraͤnkt schif ein neues ... schuldig1581 Lori,BairBergr. 332Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)