Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheiterung

Scheiterung

, f.

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Zerschellen, Scheitern (II); hier: Schiffbruch 
  • dieweil ... die scheitterung [des Schiffs] sich ... ehe und zuvor sie O. erreichten begaͤbe, so bleibt ihnen derselbige gulden [drangelt]
    1581 Lori,BairBergr. 332