Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schellenbube

Schellenbube

, m.

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zur (öffentlichen) Zwangsarbeit verurteilter Sträfling
  • weilen der R. ... bei nachts über den stattgraben durch die rinnen kommen, den andern schellenbuben ein feihel vnd einen hammer ... zum außbrechen gebracht
    1609 Schuhmann,Scharfrichter 252 Anm. 886
  • ein gefangener zur arbeit, schellenbub, oder der inn der gefaͤngknuß arbeitet
    1616 Henisch 1416
unter Ausschluss der Schreibform(en):