Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schellenmacher
Artikel davor:
Schelhaftige
(schelig)
Schell
1Schelle
2Schelle
schellen
Schellenbede
Schellenbube
Schellengang
Schellenhaus
Schellenmacher
, m.
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(zunftgebundener) Handwerker, der kleine Glocken herstellt
- ich aber bin ein schellenmachr / zu preng und narrnweiß ein ursachr1568 Ständebuch Bl. V ii
- hat sich N.S., ... welche mit einem kürschnerssohn ... der ein schellenmacher war, welcher auß seines meisters hauß und in ihres herren hauß gestiegen und unzucht mit ihr getrieben, ... in die Pegnitz gestürtzt und ertränckt1602 MittNürnberg 44 (1953) 127Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll auch kein waͤaͤgleinmacher die kleinen moͤssenen waagschaͤllein den schellenmachern, oder andern außerhalb ihres handwercks, außzuhauen geben, bey negst gemelter straff1694 Nürnberg/Gatterer,TechnolMag. I 103Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- von den zuͤnften ... 93) schellenmacher1757 Estor,RGel. I 105Faksimile (ca. 193 KB)
- gesperrte handwerker [welche ... in einem orte ... sich zunftmaͤßig verhalten, aber ... weder einen auswaͤrtigen in die lehre nehmen, noch ihre gesellen anderswohin ... wandern lassen, dazu] gehören ... rothschmiede, drechsler, schellenmacher1801 RepRecht VIII 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)