Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schelmenhaut

Schelmenhaut

, f.

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mit einer Schelmhaut überzogen sein ein Betrüger, Gauner sein
  • verwunderte sich einer über den andern, daß er seinen meister gefunden, dann jener meynte, ich seye auch mit einer solchen schelmenhaut, wie er, überzogen
    1668 Grimmelshausen/BiblLitV. 33 S. 606