Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schelmensohn

Schelmensohn

, m.

ehrloser Abkömmling eines Ehrlosen
  • als sich auch J.S. über seinen sohn ... allerhand gewaltsamen beginnens halb beklagt, ... schülte seinen vater vor ein schelm, so wäre er ein schelmensohn 
    1645 ProtBrandenbGehR. III 336