Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schelmenstreich
Artikel davor:
Schelmenorden
Schelmenpfaffe
Schelmenposse
Schelmenschein
Schelmenschelte
Schelmenschelten
Schelmenscheltung
Schelmenschinder
Schelmenschmähen
Schelmensohn
Schelmenstreich
, m.
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wie Schelmenstück (I)
- ein knabe ... geräthet an einen gottlosen buben, ... dieser bringet ihm bey die aller gottloseste schelmstreiche, ... daß wann er wolte mit müßiggang sein brod verdienen, er nur ... vorgeben solte, er sey von teüffel beseßen1716 Leibniz-Briefe/DRWArch.
- so bald sich bey einer polizey- oder mercantil-sache umstaͤnde von angeschuldigten diebs-griffen und schelmen-streichen mit einmischen, wird es gar eine causa criminalis1748 Cramer,Neb. I 111Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- gefaͤhrliche betruͤger, so durch ihre besonders hinterlistige schelmen- und diebsstreiche jemanden einen betraͤchtlichen schaden an seinem gut zugefuͤget ... [sollen] mit dem strang bestraffet werden1769 CCTher. 94 § 11Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- soll der vertheidiger den betruͤger im strengen sinn machen, ... dem inquisiten ... mit falschen, suͤßen worten ... das schwerd an den hals fuͤhren? ... an jene schelmstreiche hat A. nie denken koͤnnenArchiv des Criminalrechts V (1805) 80