Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schelmenstück
Artikel davor:
Schelmenpfaffe
Schelmenposse
Schelmenschein
Schelmenschelte
Schelmenschelten
Schelmenscheltung
Schelmenschinder
Schelmenschmähen
Schelmensohn
Schelmenstreich
Schelmenstück
, n.
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I
Betrug, Betrügerei, Gaunerei, Hinterlist
bdv.:
Schelmenstreich
- van enighe schelmstucken ofte valscheyt befaemt1555 LeidenKenningboek 26
- der bürgermeister H.A. hette ein schelmenstück für, die knechte und stadt dem feinde zuvorraten1566 MagdebChr. II 66
- S. is schuldich ahnn de armen 1 tunne mel ... vann wegen eines vnstures vnde schelt worde myt D., nemlich dat S. ... geredet, yt were siner schelmen stucke ein1584 Brattegard,MndBergenGsSpr. II 19*
- sollet ihr diese schelmstücke [betrug der rendanten] genau untersuchen lassen, auch sorgen, daß die kasse in richtigkeit gesetzt werde1744 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 773
- ahndung eines betruges beym assecuranz-geschaͤffte: ... hat der schiffer ein schelmstuͤck begangen, worum der assecurirte nichts weiß, ... so muß der assecuradeur den schaden tragen1769 HambGSamml. VII 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den dieben sind ebenfalls gleich zu achten all-jene, welche durch boshafte raͤnk, hinterlist, parthiten und schelmenstuͤcke ... den leuten ihr geld oder gut gefaͤhrlicher weise herauslocken1769 CCTher. 94 § 5Faksimile - in Google Books
- [falsch begehen:] welche einen besonders hinterlistigen betrug, den auch sonst verstaͤndige leute nicht ... verhuͤten koͤnnen, und derley schalkhafte parthiten und schelmenstuͤck wissentlich und vorsetzlich begehen1769 CCTher. 72 § 6Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
II
(entehrende) Straftat, Verbrechen
- jer wu̍ßend nitt, waß die bößwicht schellmen stuck tůnd1530 Manuel,Werke 268
- schelmenstück eines verübten landfriedbruchigen straßenraubs1582 FriedbergGBl. 15 (1940) 80
- so aber jemands den anderen mit einem ... verborgnen dolchen verletzt, soll ihm söliches für ein vnredliche that vnd schelmenstuck gerechnet werden1623 ZofingenStR. 345Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [Buchtitel:] de felonia, germanis ein schelmenstuck [Straßburg 1661]
- [wer] eines öffentlichen diebstahls oder anderer schelmenstücke überführt werden könnte ... soll nach beschehener condemnation vom handwerk abgewiesen seyn1680 Wissell,Hdw.2 II 156