Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schelmischerweise

schelmischerweise

, adv.

in der Art und Weise eines 1Schelms (VI) 
  • ich ... schelte den H.G.M. vor einen öffentlichen schelm ..., wie er dann ohnedas an sehr viel örtern schelmischerweise sich verhalten hat
    1664 Werner,Kirchenmusik 279