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Schelte

, f.
I bußwürdiges Schimpfen, Fluchen; Beleidigung, Beschimpfung; Beschuldigung, Bezichtigung; Verleumdung
II Widerspruch gegen ein Urteil; Appellation, Berufung; auch schriftlich
III Rechtsstreit
wie Scheltbuße 
I fluchen, Gotteslästerung betreiben; Gott, die Heiligen uä. schelten Gott, die Heiligen uä. lästern; offen zu II
II jn. beleidigen, beschimpfen, verleumden
  • 1 js. Ruf beflecken, js. Ansehen schädigen, jn. in seiner bzw. ihrer Ehre herabsetzen; jn. beschuldigen, bezichtigen, verleumden; auf jn. schelten auf jn. schimpfen, jn. beschimpfen; scheltende Sache Injurienprozess (Beleg 1474)
  • 2 jn. in/zu/an etw. schelten jn. in etwas (zB. Ehre, Rechte) herab setzen, mindern
  • 3 jn. aus/von der Christenheit schelten jm. das Christentum absprechen
III im Handwerk: gegen jn. Anschuldigungen (des Verstoßes gegen die Handwerksgewohnheiten oder die guten Sitten) erheben, um ihm die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit unmöglich zu machen; offen zu II 1
IV ein Urteil/Recht schelten den Urteilsvorschlag eines Schöffen nicht anerkennen, die Fehlerhaftigkeit oder Rechtswidrigkeit eines Urteilsvorschlags oder Urteils behaupten, was zum Zweikampf (Beleg SspLR. II 12 § 8) oder zur Anrufung eines anderen Gerichts führt; unter dem Einfluss der Rezeption zunehmend iSv von appellieren; vor eine Person bzw. vor/zu einen Ort schelten sich zur Erlangung eines besseren Urteils an ein anderes (idR. höheres) Gericht wenden
V refl.: sich (mit jm.) streiten, gegenseitig beschimpfen
VI jn. öffentlich beschuldigen und dadurch bloßstellen; insb. säumige Schuldner oder deren Bürgen; bisweilen durch eigens dafür eingestellte Schelter (III) 
VII etwas tadeln, kritisieren, schlecht heißen
VIII etwas öffentlich erklären, bezeichnen
  • 1 jn./etwas quitt, ledig, los, frei schelten jn. von einer Verpflichtung, einer Anschuldigung oder Klage befreien, lossprechen; sich von etwas lossagen; einen Anspruch, ein Anrecht aufgeben; von Gefangenen: aus der Gefangenschaft entlassen
  • 2 jn./etwas (für) etwas schelten jn./etwas öffentlich für etwas erklären, als etwas bezeichnen
IX zu Gute bzw. zum Besten schelten als einem anderen zum Nutzen übereignet erklären
X jn. (in) den Eid schelten jn. des Eidbruchs bezichtigen?

Schelter

, m., Scheltner, m.
I Gotteslästerer; Beleidiger, Verleumder
II Person, die ein Urteil anficht
III Schmähdichter; Person, die gegen Bezahlung für einen anderen die Scheltung (IV) ausführt
IV Schiedsrichter, der ein Urteil zu Ungunsten einer Prozesspartei fällt
wie Schelte (I) 
wie Scheltbuße?
Beschimpfung, Beleidigung; Streit