Scheltwort, n.
Scheltwort, n.
herabsetzende Äußerung; mit erheblichen graduellen Unterschieden von bloßer, die Ehre nicht verletzender Beschimpfung bis hin zur schweren Beleidigung, Anschuldigung, Bezichtigung, Verleumdung; auch: Verwünschung, Gotteslästerung; Schelt- und Feldwort bzw. Meldwort jede Art von unziemlicher Wortäußerung
Definitionsbelege
als Gegenstand von Verboten zum Schutz best. Personen, insb. Amtsinhabern
in best. Begehensweise, die besonders hart zu strafen ist, insb. Heimlichkeit
Bestrafung
verschiedene Strafen; meist Geld- oder Ehrenstrafen und/oder Stadtverweis
Fälle von Strafbefreiung, insb. bei Notwehr (I), Nothilfe, Provokation und gegenseitiger Tat ( Kompensation)
im Handwerk: Beschuldigungen des Verstoßes gegen die Handwerksgewohnheiten oder die guten Sitten, (Mängel-)Rüge