Scheltwort, n.

herabsetzende Äußerung; mit erheblichen graduellen Unterschieden von bloßer, die Ehre nicht verletzender Beschimpfung bis hin zur schweren Beleidigung, Anschuldigung, Bezichtigung, Verleumdung; auch: Verwünschung, Gotteslästerung; Schelt- und Feldwort bzw. Meldwort jede Art von unziemlicher Wortäußerung
    Definitionsbelege
    als Gegenstand von Verboten in best. Situationen
      vor Gericht und bei ähnl. Zusammenkünften
      in Handel und Handwerk
      in sonstigen öffentlichen Situationen
      im Haus, zu Hause
    als Gegenstand von Verboten zum Schutz best. Personen, insb. Amtsinhabern
    in best. Begehensweise, die besonders hart zu strafen ist, insb. Heimlichkeit
    Vorgehensweise, Verfahren gegen Personen, die Scheltworte geäußert haben
      Zuständigkeit zur Ahndung von Scheltworten; auch: Ablehung derselben
      Verfahrensablauf
      Beweisrechtliches
    Bestrafung
      verschiedene Strafen; meist Geld- oder Ehrenstrafen und/oder Stadtverweis
      Fälle von Strafbefreiung, insb. bei Notwehr (I), Nothilfe, Provokation und gegenseitiger Tat ( Kompensation)
im Handwerk: Beschuldigungen des Verstoßes gegen die Handwerksgewohnheiten oder die guten Sitten, (Mängel-)Rüge