Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkeiche
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Schenke
Schenkeiche
, f., auch n.
ein Hohlmaß, im Weinausschank gebräuchlich
- dieweil wir ... gewißt, dann jir vnsere voͤgt, verwallter ... vnnd keller, seyen mehrertheils selbs bey abrechnung der vmbgelt, auch schenckeichen ... so werden wir ... bericht, das jr bisher den wenigerntheil darzu kommen, sonder sollches ewerm ampts schulltheissen ... auch liederlichen personen die vmbgellt abzurechnen beuohlen1565 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 79Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)