Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenk'ürte

Schenk'ürte

, f.

üppiges Gastmahl; als Gegenstand einer Luxusordnung
  • dieweil dieß orts die schenckörtten ... brauchlich ..., wird es noch darbey gelassen, doch soll der erbettene gevatter mehr nicht denn zwey maß wein bei straff zehen gulden verehren
    1619 FriedbergGBl. 15 (1940) 115