Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schenkweib
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Schenkweib
, n.
Teilnehmerin an einer Schenke (III), in Luxusverboten
- biß anher die erfahrung ... zuerkennen geben, was fuͤr ... mißbrauch vnnd vbermaß in den gehaltenen weiberschenckinen fuͤrgeloffen ... und steigerung in allerhandt victualien erfolgt, in dem auch ettwan bey den nachhochzeitten acht, neun ... und mehr tisch, allein von schenckweibern ... besetzt worden1585 Reyscher,Ges. XII 443Faksimile - in Google Books