Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherenschleifer

Scherenschleifer

, m.

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umherziehender Handwerker, der Klingen schärft; auch als Schimpfwort
zu 1Schere
  • scerensliffer de C.
    1326 FrankfUB.(Lau) II 233
  • C.T., dem scherenschliffer 
    1426 SpeyerKoB. 73a
  • C., scharenslijper, tegen A.C., drootscherer
    1556 LeidenKenningboek 50
  • [Beschimpfung:] jhr ... hetzenschwätzer ... scherenschleiffer ... retscher
    1617 Fischart,GeschKl.(Sch.) 17
  • von spenglern, kesselflickern, scheerenschleiffern vnnd anderem dergleichen gesindlin
    BadLO. 1622 Bl. Hh iij v
  • wegen der frembden spengler, kessel-flicker, scheren-schleiffer und dergleichen sich allerhand ungelegenheiten zutragen ... so wollen wir, daß gleichwohl dieselbe durchs land passieren moͤgen, nicht aber an einem orth lang
    1715 BadLO. 139
  • alle diejenigen, welche ohne sothane conceßionen ... in hiesigen landen umherziehen ... unter dem namen von ... kesselflickern, scheerenschleipfern, kannengiessern ... so lange fuͤr verdaͤchtig zu halten, bis sie sich durch ... paͤsse ... legitimiret haben
    1765 BrschwWolfenbPromt. I 321
  • es hat bey der wider eine namhafte anzahl von landstreichern, dieben und raͤubern bislang angestellten untersuchung sich ergeben, daß selbige als kesselflicker und scheerenschleifer im lande umher gezogen sind, zum theil nur kesselflicker und scheerenschleifer vorgestellet, und auf solche art nicht nur die gelegenheiten zu diebstaͤhlen in den haͤusern der landleute ausersehen, sondern auch wuͤrklich geraubet und gestohlen haben
    1806 v.Berg,PolR. V 56
  • ein thaler ... jaͤhrliche gewerbe-steuer ... scheerenschleifer 
    1810 PreußGS. 1810 S. 88
unter Ausschluss der Schreibform(en):