Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherenvogt
Artikel davor:
2Scherne
Scherneeid
(Schernezins)
Scherpa
Scherrahmen
Scherenschleifer
Scherstatt
Scherstube
1(Scherung)
2(Scherung)
Scherenvogt
, m.
zur Vernichtung von Maulwürfen bestellter Dorfbeamter
vgl.
Scherengeld
zu
Scher
- damit dem schedlichen vnzyffen ... meüsen vndt schären, desto beßer nachgesetzt, die gefangen vnd das landt daruon geseüberet werde, also sol vff jeder beürtsame gemelter lantschafft Ä. ein schären vogt gesetzt sein1675 FrutigenStatR. 296Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"