Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schergendienst

Schergendienst

, m.

Aufgabe, Amtstätigkeit eines Schergen (II) 
  • angeregte geschwohrne aber liessen dem ... abgestrafften ochsenhaͤndler ... zur wohlverdienten straff sein reit-pferd durch den waͤchter, welcher den schergen-dienst ... bediente, hinwegfuͤhren
    1675 Abele,Unordn. V 112