Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schergenhaus
Artikel davor:
scherfwert
Scherg
Schergenamt
Schergant
Scher'garbe
Scher'gast
Schergendienst
Scherge
Scherengeld
Scherggesinde
Schergenhaus
, n.
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unter Aufsicht eines Schergen (II) stehendes Arrestgebäude
vgl.
Schergenstube
- den gefangen im schergenhaus umb essen und trinckchen1445 WienGQ. II 2 S. 268
- wie man ihn [pecken jungen] hat gefiert vonn dem schergenhaus, ... hat im der zichtiger mit einer zangen die zungen herausgenummen1549 Wien/NotizBlÖst. 4 (1854) 316
- in das amt- oder schergenhaus warfen sie ihn so gebunden, und mit solcher gewalt auf den mit ziegelsteinen gepflasterten boden, daß ihme das blut zu nasen und maul heraus rannActa historico-ecclesiastica 108 (1755) 493