Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schermesser

Schermesser

, n.

Messer für die (Schaf-)Schur?
  • wer des andern schwerd oder kleid, oder becken, oder schermesser ... oder ander gut eines andern mannes nimet fur das seine ... vnd dz seine da lesset, helt er es denn in dem wahne, das sein sie vnuerholen, darff er seinen eyd da an thun, er bleibet des ohne wandel
    1408 (ed. 1574) Ekhardi,MagdebR. III 2, 11
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