Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scherzwort

Scherzwort

, n.

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nicht ernst gemeinte Erklärung; spöttische Äußerung
  • [das Ehegericht soll prüfen, ob die Verlobung] nicht aus ... aus schertz- und schimpfworten furgenommen worden sey
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 302
  • mit allerhand schertz- und schimpff-worten gegen secretarien und andere officierer
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 817