Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheu/scheu
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1(Scherung)
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Scherenvogt
Scherz
scherzen
Scherzrede
scherzweise
Scherzwort
Scheu
, f., m.
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Bedenken, Furcht, Angst; andern zur Scheu andern zur Abschreckung
bdv.:
Scheuung
vgl.
Furcht
- dardurch dann die aigen herrn der hewser abgewenndt werden, vnd scheuch tragen dieselben widerumben zuerpawen1524 SalzbStPolO. 249
- was demnach an mehell uff der beuthen leigen plieben, mag ein yeder, der da lest backenn, dasselbig sein mehel widder uffkeren und mit ime haime tragen on scheu oder intragk der becker1530 RheingauLändlRQ. 41
- wann ein weibsperson öffentlich in der unzucht betretten ... were ..., der söllen zur busse, den andern zur scheu, die hare abgeschnitten und geschleiert werden1540 Preußen (Hzgt.)/Sehling,EvKO. IV 54Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- damit bey [niemandts] geacht oder darfür gehalten werde, daß sie [churfürsten und fürsten] des rechtens schewe tragen1555 RKGO.(Laufs) II 4 § 4
- einem jederem in diesem gerichte erleubet demselben mordt thater ohne alle straffe und schew in ... unsern gerichtenn vom lebend zum todt zu bringen1562/77 LünebNGO. 396Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Bürger, die] schandbare rede voiren, de will de radt mit ernste darumb antosehende unde straffende nicht unterlaten, darmit de anderen des schuwe tragen16. Jh. Stadthagen 88
- damit ander ungerecht maß wag gewicht und elln ze haben und ze brauchen forcht sorg scheich ebenbilt und ursach haben mügen1602 NÖsterr./ÖW. XI 344Faksimile (ca. 56 KB)
- [erhält ein Mahlkunde nicht die entsprechende Menge Mehl für sein Getreide, steht es ihm frei] das mehl ohn einigen scheu, verwahrlich stehen zu lassen, und solches unsern haußmarschalch und muͤhlenvoigt anzuzeigen1613 CAug. II 727Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß nach folgendte 4 persohnen ... wegen ihrer vebelthaten ... andern zur scheie ... hiengericht werden sollen1628 v.Lamberg,HexProz. Beil. S. 11
- nachdem sich die apotecker beschwaͤren, daß in kloͤstern, collegien, convicten, seminarien, auch anderen geistlichen haͤusern und spitaͤlern allhier, eigne apotecken gehalten werden, daraus die artzney maͤnniglichen ohne allen scheu offentlich ausgeben, und umb das geld verkaufft werden1644 CAustr. I 70Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß die parteien sich daselbst [beim fürstlichen Hofgericht] einzulassen scheu tragen und dahero ihre strittigkeiten lieber extrajudicialiter ... ausgemacht haben wollen1671 Carlebach,BadRG. II 179Faksimile (ca. 55 KB)
- damit aber die nachbarn ihre klagen und beschwärnussen desto freier und ohne scheug mögen vorbringen1678 NÖsterr./ÖW. VIII 53Faksimile (ca. 39 KB)
- der vorwand, daß scheu oder ehrfurcht die willenserklärung veranlaßt habe, verdient keine rücksicht1794 PreußALR. I 4 § 41
- daß ... die studenten sich ... unterfangen, waͤhrend der vakanzzeit mit ihren erhaltenen preisen und attestaten ganz ohne scheu ... zu betteln1796 KurpfSamml. V 341Faksimile - in Google Books
scheu
, adj.
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bedenkenvoll, furchtsam
- sol ain brukhmaister ... alles und yedes, so zu dem gepew der brukhen notturfftig ... verordnen ..., damit die wagen, wo sy aneinannder weichen, desgeleichen die schiehen phard nicht hinabzufallen gedrungen mugen werden1526 WienRQ. 288
- doech myt den eden tho sweren, sal nene gewanheyth wesen ... idtt sal men eyne probatyon synn, dat men de boergers, gesellen erst schuwe make1572 MLiv. IV 233Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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