Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheucher
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2(Scherung)
Scherenvogt
Scherz
scherzen
Scherzrede
scherzweise
Scherzwort
Scheu
scheu
scheuchen
Scheucher
, m.
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I
ein Feldhüter?
- die eichel im forst sind jedermann niden frei und erlaubt, so viel der abreißen, dem scheucher nicht mehr, denn andern15. Jh. Gemeiner,RegensbChr. III 527
II
Räuber
vgl.
Schächer
- publici latrones. die offen scheucher vnnd dieb soͤllen erhenckt werden nach alten rechten1494 LibriFeud.(Pflantzm.) [46]