Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuermann
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scheu
scheuchen
Scheucher
scheuen
Scheuer
Scheuerer
Scheuerhofstätte
Scheuerknecht
Scheuernkrämer
Scheuermann
, m.
Pächter eines Gutes mit einer Scheuer (II)
- lasse er das gut durch einen sch[ürmann] oder selbst buwen1649 SchweizId. IV 278Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons