Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuermeier

Scheuermeier

, m.

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Verwalter einer Scheuer (II), eines Magazins
  • schade, so den herrn in ihro gnaden wiesen oder sonsten beschehen, den sollen die vögte und scheuermeyer anzeigen
    1581 Bauer,WaldeckWB. 168
  • soll er [rentmeister] ihme die kohlenverwaltung, auch aufsicht über den ... scheuermeyer und die kohlenknecht ... zu verrichten ... angelegen sein laszen
    1656 Eheberg,StraßbVG. 732