Scheuermeier, m.
Scheuermeier, m.
Verwalter einer Scheuer (II), eines Magazins
vgl.
Scheuerer (II)
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schade, so den herrn in ihro gnaden wiesen oder sonsten beschehen, den sollen die vögte und scheuermeyer anzeigen1581 Bauer,WaldeckWB. 168
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soll er [rentmeister] ihme die kohlenverwaltung, auch aufsicht über den ... scheuermeyer und die kohlenknecht ... zu verrichten ... angelegen sein laszen1656 Eheberg,StraßbVG. 732