Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuermeier
Artikel davor:
scheuchen
Scheucher
scheuen
Scheuer
Scheuerer
Scheuerhofstätte
Scheuerknecht
Scheuernkrämer
Scheuermann
(Scheuermannsgroschen)
Scheuermeier
, m.
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Verwalter einer Scheuer (II), eines Magazins
vgl.
Scheuerer (II)
- schade, so den herrn in ihro gnaden wiesen oder sonsten beschehen, den sollen die vögte und scheuermeyer anzeigen1581 Bauer,WaldeckWB. 168
- soll er [rentmeister] ihme die kohlenverwaltung, auch aufsicht über den ... scheuermeyer und die kohlenknecht ... zu verrichten ... angelegen sein laszen1656 Eheberg,StraßbVG. 732