Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuernkrämer
Artikel davor:
Scherzwort
Scheu
scheu
scheuchen
Scheucher
scheuen
Scheuer
Scheuerer
Scheuerhofstätte
Scheuerknecht
Scheuernkrämer
, m.
umherziehender Kleinhändler, der seine Waren in Scheunen feilbietet; häufig den unehrlichen Berufen zugeordnet
vgl.
Krämer (II),
Landfahrerkrämer
- das ... spenglern, scheurenkremern, starckhen landroͤckhen ... die leuth zu beschweren ... gestattet worden ... were ... abzuschaffen1570 Sattler,WürtHzge. V Beil. 6
- [Akzisetafel:] die gemeine scheuren-kraͤmer aber an jahr-maͤrckten 5 kr.1699 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 314Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von denen wallonen, savoyards, italiaͤnern, frantzosen, auch scheuren-kraͤmern und anderm verloffenen gesind; welcher gestalten ihnen und sonsten insgemein das hausiren abgestricket werden solle1728 Reyscher,Ges. XIV 38Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- beyfahung aller ... noch im land befindender ... vaganten und bettler, landstreicher ... scheuren-craͤmer, welche sonderlich mit allerhand geringen sachen z.e. zahnstierer, zahn-pulver ... gedruckten liedern ... herum gehen1747 Reyscher,Ges. XIV 306Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)