Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuernkrämer

Scheuernkrämer

, m.

umherziehender Kleinhändler, der seine Waren in Scheunen feilbietet; häufig den unehrlichen Berufen zugeordnet
  • das ... spenglern, scheurenkremern, starckhen landroͤckhen ... die leuth zu beschweren ... gestattet worden ... were ... abzuschaffen
    1570 Sattler,WürtHzge. V Beil. 6
  • [Akzisetafel:] die gemeine scheuren-kraͤmer aber an jahr-maͤrckten 5 kr.
    1699 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 314
  • von denen wallonen, savoyards, italiaͤnern, frantzosen, auch scheuren-kraͤmern und anderm verloffenen gesind; welcher gestalten ihnen und sonsten insgemein das hausiren abgestricket werden solle
    1728 Reyscher,Ges. XIV 38
  • beyfahung aller ... noch im land befindender ... vaganten und bettler, landstreicher ... scheuren-craͤmer, welche sonderlich mit allerhand geringen sachen z.e. zahnstierer, zahn-pulver ... gedruckten liedern ... herum gehen
    1747 Reyscher,Ges. XIV 306