Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheusal
Artikel davor:
Scheuernordnung
Scheuerrecht
Scheuerung
Scheuernzehnt
Scheuernzins
Scheukauf
scheulich
Scheune
(Scheunevogt)
(Scheunenzins)
Scheusal
, n.
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Objekt zur Abschreckung von Wildtieren, Vogelscheuche
- die abscheuchung des wiltprets vom getreide wird denen innerhalb und an der churfuͤrstlichen wildbahn gesessenen leuten ... durch wildwaͤchter und scheusal nachgelassen1794 Schwarz,LausWB. V 169Faksimile (ca. 90 KB)
- durch klappern, aufgestellte schreckbilder, oder sogenannte scheusale, durch zäune und durch kleine ... haushunde, kann jeder das wild von seinen besitzungen abhalten1794 PreußALR. I 9 § 141