Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Scheuung
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Scheuernzehnt
Scheuernzins
Scheukauf
scheulich
Scheune
(Scheunevogt)
(Scheunenzins)
Scheusal
scheußlich
Scheuung
, f.
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Scheu, Widerstand, Weigerung
- vnd geburt mir in dem rechten vst mee hertzu zu thun, walt ich kein schuhunge han1453 Hagenau/Arnoldi,Beitr. 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß derselb hauptmann ... und sein vier zugeordnete raͤth ... zu vollziehung gebuͤhrlicher straff ... das best ... beschliessen, solches alsdann ohne einige scheuung, verhinderung, abwendung und verschonung ... fuͤrnehmen1522 Moser,StaatsR. 29 S. 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sol man fürziehen die erbarsten auch duglichstenn [richtere], die im gericht eynander nit gesipt seindt, umb des willenn, das des gericht von frembden und heymschenn, reichen und armen, nit partheiisch, auch argwohns und anderer scheuhung dester bas vortragenn bleibenn moege1536 Ochs,RODurlach 13