Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schichtmeisterdienst

Schichtmeisterdienst

, m.

Tätigkeit eines Schichtmeisters 
  • wir haben ... zugelassen, daß aus den raths-personen und handels-leuthen, so berg-verstaͤndig, tauglich und leibes-vermoͤglich waͤren, daß sie selbsten in ihre befohlene zechen und gruben fahren koͤnten, zu schichtmeister-diensten ... gebraucht werden moͤgen
    1698 Span,Bergsp. 96
unter Ausschluss der Schreibform(en):