Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schichtmeisterei

Schichtmeisterei

, f.

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Posten, Stellung, Tätigkeit eines Schichtmeisters 
  • derhalben wir gute ursach haͤtten, solche schichtmeistereyen von angezeigten rathsherren und handelsleuten gar auffzuheben
    JoachimsthalBO. 1548 II 15
  • nachdem auch eine weil im brauch gewesen, daß etliche personen schichtmeistereyen und schreibereyen angenommen und verwaltet, die weder schreiben noch lesen koͤnnen
    1698 Span,Bergsp. 96
  • alleinig dem berg-amt zustehen [solle] ... die erkenntnuͤß uͤber ausbeuten, zubusen, berg-lohn, schichtmeisterey 
    1756 Scotti,Sayn 733